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Gewerbe

Definition Gewerbe: Beispiele, Merkmale und rechtliche Anforderungen

Was ist unter dem Begriff Gewerbe zu verstehen? Erfahren Sie alles zu Definition, Rechtsformen & wichtigen Anforderungen für Unternehmen.

Verfasst von
Marc Schwery
Veröffentlicht am
3. Februar 2025

Die Definition des Gewerbe ist ein zentrales Thema für alle, die sich mit gewerblichen Aktivitäten in der Schweiz auseinandersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein neues Geschäft eröffnest, eine bestehende Firma erweiterst oder dich einfach nur über rechtliche Grundlagen informieren möchtest. Sobald eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnabsicht betrieben wird, fällt sie in den meisten Fällen unter den Begriff „Gewerbe“. Was genau dahintersteckt, warum die Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten wie Freiberuf oder Hobby wichtig ist und wie sich diese Einordnung in der Praxis auswirkt, erfährst du in diesem Artikel. Darüber hinaus beleuchten wir die Rolle von Gewerbeflächen, Büros und anderen Geschäftsimmobilien, die für einen reibungslosen Betrieb unentbehrlich sind.

 

 

Gewerbe Definition: Ein grundlegender Überblick

Mit der Gewerbe Definition sind sämtliche wirtschaftlichen Aktivitäten gemeint, die auf eine nachhaltige Gewinnerzielung ausgerichtet sind und nach aussen in Erscheinung treten. In vielen Fällen ist diese Definition eng an die formale Eintragung im Handelsregister gekoppelt, zumindest wenn ein Unternehmen eine gewisse Grösse erreicht. Für kleinere Betriebe kann es teilweise Ausnahmeregelungen geben, beispielsweise wenn bestimmte Umsatzschwellen nicht überschritten werden oder die Tätigkeit lediglich im Nebenberuf ausgeführt wird.

 

In der Schweiz ist der Begriff „Gewerbe“ nicht in einem einzigen Gesetz umfassend geregelt. Stattdessen ergeben sich die rechtlichen Bestimmungen aus einer Kombination von Zivilrecht, Steuerrecht und Gewerberecht. Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass jede aktiv ausgeübte, planmässige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, als Gewerbe einzustufen ist. Diese Auslegung ist essenziell, denn sie legt den Grundstein dafür, ob eine Pflicht zur Führung einer doppelten Buchhaltung besteht, ob man sozialversicherungsrechtliche Vorgaben erfüllen muss und in welcher Form die Anmeldung bei Behörden wie dem Handelsregisteramt erfolgt.

 

Im Schweizer Alltag trifft man auf eine Vielzahl von kleineren Gewerben, die in unterschiedlichen Branchen aktiv sind, von handwerklichen Betrieben über Gastronomiebetriebe bis hin zu Online-Shops. Wer sich für ein eigenes Gewerbe entscheidet, muss nicht nur steuerliche Pflichten erfüllen, sondern sich auch mit Aspekten wie Arbeitsrecht, Mietrecht und Versicherungen auseinandersetzen. Gerade Letzteres ist wichtig, um im Schadensfall abgesichert zu sein und mögliche Haftungsrisiken nicht unbedacht zu übernehmen.

 

 

Definition Gewerbebetrieb: Die rechtliche Einordnung

Ein Gewerbebetrieb lässt sich am einfachsten als konkrete Umsetzung gewerblicher Aktivitäten verstehen. Während das Wort „Gewerbe“ den allgemeinen Charakter einer wirtschaftlichen Tätigkeit beschreibt, bezieht sich der Begriff „Gewerbebetrieb“ auf die organisatorische Einheit, in der dieses Gewerbe ausgeübt wird. Ein Gewerbebetrieb kann somit eine Einzelfirma sein, die in einer kleinen Werkstatt Produkte herstellt, aber auch eine grosse Aktiengesellschaft, die internationale Handelstätigkeiten ausübt.

 

Die rechtliche Einordnung eines Gewerbebetriebs hängt oft von Faktoren wie Unternehmensgrösse, Rechtsform und Branche ab. Je nachdem, welchen Charakter das Unternehmen hat, können zusätzliche Anforderungen entstehen. Beispielsweise verlangen bestimmte Branchen eine behördliche Bewilligung, wie es bei der Gastronomie oder bei handwerklichen Berufen mit Sicherheitsrisiken der Fall sein kann. Zudem sind in manchen Kantonen weitere Vorschriften zu beachten, etwa im Bereich Umweltschutz oder Lärmschutz, wenn Produktion und Lagerhaltung relevant sind.

 

In der Schweiz ist die Wahl der Rechtsform für den Gewerbebetrieb ebenfalls ein wichtiger Schritt. Eine Einzelfirma ist vergleichsweise einfach zu gründen und setzt kein bestimmtes Stammkapital voraus, bringt aber höhere persönliche Haftungsrisiken mit sich. Eine GmbH oder AG setzt zwar ein gewisses Mindestkapital voraus und erfordert eine formelle Gründung, begrenzt jedoch die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Diese Entscheidung will gut überlegt sein, da sie langfristige Konsequenzen für die Unternehmensführung, den Zugriff auf Investoren und nicht zuletzt für die Arbeitsplatzwahl haben kann – besonders wenn man sich für eigene Büro- oder Gewerbeflächen interessiert.

 

 

Merkmale eines Gewerbebetriebes

Wer von aussen betrachtet, ob ein Unternehmen gewerblich tätig ist, achtet oft auf bestimmte Merkmale, die sich im Alltag schnell erkennen lassen. Ein entscheidender Faktor ist die Gewinnabsicht. Solange ein Unternehmen regelmässig und nachhaltig Erträge erwirtschaften möchte, fällt es typischerweise unter den Gewerbebegriff.

 

Ein weiteres Merkmal eines Gewerbebetriebes ist die Selbstständigkeit: Gewerbliche Unternehmen agieren eigenverantwortlich auf dem Markt, schliessen Verträge in eigenem Namen und tragen das wirtschaftliche Risiko selbst. Diese Selbstständigkeit bedeutet, dass der Betrieb weder von einer höheren Behörde gesteuert wird noch reine Auftragsarbeit als unselbstständige Tätigkeit ausführt. Hinzu kommt der Aspekt der Beteiligung am Wirtschaftsverkehr. Ein Gewerbebetrieb tritt nach aussen in Erscheinung, sei es durch Werbemassnahmen, eine Website, ein Ladengeschäft oder einen Kundendienst.

 

Auch die organisatorische Struktur kann Hinweise geben. So beschäftigen gewerbliche Unternehmen in vielen Fällen Personal, unterhalten eigene Geschäftsräume und wickeln Finanztransaktionen sowie Steuerangelegenheiten in eigener Regie ab. In einigen Branchen kann jedoch ein Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter ebenfalls einen Gewerbebetrieb führen – wichtig ist dabei, dass alle anderen oben genannten Merkmale erfüllt sind.

 

 

Gewerbebetrieb Beispiele

Die Wirtschaft in der Schweiz ist sehr vielfältig, und das macht sich auch bei den Gewerbebetrieb Beispielen bemerkbar. Traditionell denkt man vielleicht zuerst an Handwerksbetriebe: Schreinereien, Bäckereien oder Malerbetriebe sind klassische Beispiele für Gewerbetreibende. Sie arbeiten eigenständig, vermarkten ihre Leistungen direkt und erzielen Einnahmen durch die Erbringung von Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten.

 

Gleiches gilt für Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Cafés oder Take-aways. Sie unterliegen oft zusätzlichen Vorschriften im Hinblick auf Hygiene, Bewilligungen für Alkoholausschank und Arbeitszeiten. Auch diese Art von Unternehmen ist eindeutig gewerblich, weil sie dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist und sich aktiv am Wirtschaftsverkehr beteiligt.

 

Im digitalen Zeitalter sind zudem viele neue Geschäftsmodelle entstanden. Online-Shops, die Waren im Internet verkaufen, zählen genauso als Gewerbebetriebe wie klassische Ladengeschäfte. Selbst digitale Dienstleistungen – zum Beispiel Webdesign, Online-Marketing oder Softwareentwicklung – werden häufig gewerblich betrieben, sofern sie planmässig und mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. Hier zeigt sich deutlich, wie breit das Spektrum gewerblicher Tätigkeiten mittlerweile ist.

 

Ein weiterer Bereich, der oft unterschätzt wird, sind Beratungs- und Coachingleistungen. Wer seine fachliche Expertise in Form von Beratung verkauft, agiert in vielen Fällen gewerblich, besonders wenn dafür eine formale Unternehmensstruktur geschaffen wurde und die Tätigkeit im grossen Stil ausgeübt wird. Allerdings kann es in solchen Fällen Überschneidungen mit dem Status des Freiberuflers geben – wobei diese Einstufung in der Schweiz anders geregelt ist als beispielsweise in Deutschland.

 

 

Abgrenzung: Gewerbe, freier Beruf und Hobby

Im Schweizer Rechtsraum wird zwar zwischen selbstständiger Erwerbstätigkeit und unselbstständiger Tätigkeit unterschieden, eine strikte Trennung zwischen Gewerbe und Freiberuf kennt man hingegen eher aus anderen Ländern. Dennoch ist die Frage nach der Abgrenzung durchaus relevant, wenn man in der Schweiz aktiv wird. Während die Definition des Gewerbe in erster Linie auf Gewinnorientierung und Marktteilnahme abzielt, spielt bei freien Berufen oft der persönliche Arbeitseinsatz und eine besondere Qualifikation eine zentrale Rolle.

 

Künstlerische Tätigkeiten oder journalistische Arbeiten lassen sich nicht immer eindeutig in die Kategorie Gewerbe einordnen. Oft handelt es sich dabei eher um eine persönliche, künstlerisch-kreative Leistung. Wer zum Beispiel nur gelegentlich ein Hobby ausübt und dafür geringe Umsätze erzielt, fällt meist nicht in die gewerbliche Kategorie, solange keine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht besteht.

 

Dennoch lohnt es sich, auch bei scheinbar kleineren Unternehmungen die eigene Aktivität genau zu prüfen. Sobald regelmässige Umsätze anfallen und sich eine gewisse Professionalität einstellt – etwa durch eigenes Marketing, eine Webseite, Logo, geschäftliche Visitenkarten oder Ähnliches – rückt die Tätigkeit näher an die Gewerblichkeit heran. Vor allem in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungspflichten ist es empfehlenswert, sich frühzeitig zu informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

 

Büros und Gewerbeflächen: Bedeutung für das Gewerbe

Wer ein Gewerbe betreibt, benötigt meist auch passende Räumlichkeiten. Hier kommt unser Haupttätigkeitsfeld ins Spiel: die Vermietung von Büro- und Gewerbeflächen in der Schweiz. Für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb ist die Wahl des Standortes von grosser Bedeutung. Eine zentrale Lage, gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ausreichend Platz zur Entfaltung der eigenen Geschäftsidee sind Faktoren, die auf lange Sicht den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen können.

 

Darüber hinaus beeinflussen die räumlichen Gegebenheiten auch das Erscheinungsbild des Unternehmens nach aussen. Wer Kunden oder Geschäftspartner in modernen Büroräumen empfängt, signalisiert Professionalität und Wertschätzung. Genauso kann eine ansprechende Ladenfront im Einzelhandel über den spontanen Kundenbesuch entscheiden. Die Definition des Gewerbe besagt, dass ein solcher Betrieb auf Dauer ausgelegt ist und Gewinne erzielen will. Entsprechend spielt der Wohlfühlfaktor für Mitarbeiter eine grosse Rolle, da ein positives Arbeitsklima die Produktivität steigert.

 

Bei der Anmietung von Gewerbeflächen sind jedoch auch einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Gewerbliche Mietverträge unterscheiden sich in bestimmten Punkten von normalen Wohnraummietverträgen. Sie können beispielsweise flexibler gestaltet werden, etwa was Kündigungsfristen oder die Möglichkeit zur Untervermietung angeht. Auch die Nebenkostenabrechnungen sowie die Verpflichtungen des Vermieters im Hinblick auf Instandhaltungen können anders geregelt sein.

 

 

Anmeldung des Gewerbe

Obwohl es in der Schweiz keine einheitliche Gewerbeanmeldung wie in anderen Ländern gibt, ist der Eintrag ins Handelsregister für viele gewerbliche Tätigkeiten Pflicht. Dieser Schritt macht einen Betrieb offiziell sichtbar und ermöglicht den Geschäftsverkehr unter einem geschützten Firmennamen. Ob eine Eintragung notwendig ist, hängt unter anderem vom jährlichen Umsatz, der gewählten Rechtsform und den gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Kanton ab.

 

In der Regel ist die Eintragung im Handelsregister vorgeschrieben, wenn das Gewerbe einen jährlichen Umsatz von mehr als 100’000 CHF erzielt. Auch Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften müssen sich unabhängig vom Umsatz eintragen lassen. Dieser Eintrag hat verschiedene Folgen: Zum einen bringt er Publizität mit sich, was Seriosität und Vertrauen bei potenziellen Kunden und Partnern schafft. Zum anderen unterliegt der Gewerbebetrieb ab diesem Punkt der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Jahresrechnung nach den Vorgaben des Obligationenrechts.

 

 

Steuerliche Aspekte und Sozialversicherungen

Sobald eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, kommen auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten auf den Unternehmer zu. Dies ist ein zentraler Teil der Definition Gewerbe, denn der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen rein privaten Aktivitäten und unternehmerischen Tätigkeiten mit Gewinnabsicht.

 

Eine eigenständige Person, die ein Gewerbe betreibt, muss ihre Einkünfte in der Steuererklärung entsprechend deklarieren. Erfolgt die Tätigkeit in Form einer Einzelfirma, zählt der Gewinn direkt zum privaten Einkommen. Bei Kapitalgesellschaften hingegen wird das Unternehmen selbst besteuert, während sich die Gesellschafter Löhne oder Dividenden auszahlen lassen. Zusätzlich sind Sozialversicherungsbeiträge an die AHV/IV/EO fällig. Je nach Geschäftstätigkeit kann auch eine Unfallversicherung für Mitarbeitende, eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein oder sogar gesetzlich vorgeschrieben werden.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Mehrwertsteuer. Wer einen Umsatz von über 100’000 CHF pro Jahr erzielt, muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung als Mehrwertsteuerpflichtiger registrieren und entsprechende Abrechnungen durchführen. Dies erfordert eine korrekte Buchführung, da für jede Rechnung eine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss und Vorsteuern geltend gemacht werden können. Um nicht den Überblick zu verlieren, lohnt es sich oft, frühzeitig einen Treuhänder oder eine Fachkraft für Buchhaltung hinzuzuziehen.

 

 

Fazit

Die Gewerbedefinition ist in der Schweiz ein weit gefasster Begriff, der viele unterschiedliche Branchen und Geschäftsmodelle umfasst. Von kleinen Handwerksbetrieben über Gastronomie- und Dienstleistungsunternehmen bis hin zu Start-ups und etablierten Grossbetrieben – sie alle teilen die Merkmale einer nachhaltigen, gewinnorientierten und selbstständigen Tätigkeit. Diese Einordnung ist wichtig, da sie steuerliche, rechtliche und organisatorische Konsequenzen mit sich bringt.

 

Wer in der Schweiz ein Gewerbe betreibt oder gründen möchte, sollte sich frühzeitig über die einschlägigen Bestimmungen informieren. Dazu gehören die Wahl der richtigen Rechtsform, die Klärung von Bewilligungen, die Eintragung im Handelsregister und die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten. Ein wesentlicher Schritt ist zudem die Suche nach passenden Gewerbe- und Büroräumen. Ein durchdachter Mietvertrag kann viel Ärger ersparen, während eine zentrale und gut ausgestattete Lage zum Erfolg des Unternehmens beiträgt.