Die Staffelmiete legt Mietzinserhöhungen vorab vertraglich fest. Erfahren Sie, wie dieses Modell in der Schweiz funktioniert und wann es sich lohnt.
Die Staffelmiete ist eine vertraglich vorab festgelegte, stufenweise Mietzinsentwicklung. Vermieter und Mieter vereinbaren dabei nicht nur den Ausgangsmietzins, sondern auch alle zukünftigen Erhöhungszeitpunkte und ‑Beträge. Zulässig ist dieses Modell in der Schweiz nur bei Verträgen von mindestens drei Jahren Laufzeit; jede Stufe muss mindestens zwölf Monate Abstand zur nächsten haben und die Erhöhung muss frankengenau beziffert sein – Prozent‑ oder Indexangaben genügen nicht. Während der Staffelmiete sind alle anderen Anpassungsmechanismen (Referenzzins, LIK‑Index, wertvermehrende Investitionen) gesperrt. Diese strengen Vorgaben aus Art. 269c OR und Art. 19 VMWG schaffen Rechtssicherheit, weil beide Seiten von Anfang an wissen, wie sich der Mietzins entwickelt.
Im Gewerbebereich – etwa bei Neubaubüros oder Ladenflächen – wird die Staffelmiete oft genutzt, um hohe initiale Investitionen abzufedern. Zu Beginn liegt der Mietzins unter Marktniveau, nach und nach nähert er sich mit jeder Stufe dem gewünschten Ertrag. Bei Wohnraum kommt das Modell vor allem bei Erstvermietungen neuer Überbauungen zum Einsatz, wenn sich Nachfrage und Kosten erst einpendeln müssen.
Angenommen, eine Agentur mietet 300m² Bürofläche in Zürich-West. Der Ausgangsmietzins beträgt CHF 225 pro m² / Jahr. Vertraglich wird vereinbart, dass der Mietzins jeweils zum 1. April um drei Prozent (wie oben erwähnt, müssen die Beträge in Franken festgehalten werden) steigt:
Nach drei Jahren liegt die Belastung um CHF 4'110 pro Jahr höher als zu Beginn. Der Betrag ist für die gesamte Vertragsdauer transparent; weder der Vermieter kann zwischendurch zusätzlich auf den Referenzzins verweisen, noch kann der Mieter eine Senkung verlangen, wenn der Markt rückläufig ist.
Ob eine Staffelmiete vorteilhaft ist, hängt stark von der Marktlage, der Vertragsdauer und dem Liquiditätsprofil der Parteien ab. Aus Mietersicht spricht für das Modell die Planbarkeit: Das Budget lässt sich über mehrere Jahre exakt kalkulieren und es drohen keine überraschenden Aufschläge durch Referenzzins- oder Nebenkostensprünge. Nachteilig ist jedoch die fehlende Flexibilität: Sinkt der hypothekarische Referenzzins oder fallen die Vergleichsmieten in der Region, bleibt die vereinbarte Stufe dennoch bestehen. Eine Anfechtung während der Laufzeit ist für beide Parteien ausgeschlossen.
Für Vermieter bedeuten gestaffelte Mietzinse einen sicheren Ertragspfad sowie weniger Verwaltungsaufwand, weil keine separate Mitteilung jeder Erhöhung nötig ist. Demgegenüber kann sich die starre Staffel als Risiko erweisen, wenn Bau‑ oder Finanzierungskosten stärker steigen als prognostiziert: Zusätzliche Anpassungen sind bis zum Ende der Staffelperiode gesperrt. Die Wirtschaftlichkeit hängt deshalb davon ab, die Stufen realistisch zu dimensionieren.
In der Praxis haben sich bestimmte Bandbreiten etabliert:
Wohnungen
Bei Erstvermietungen neuer Mehrfamilienhäuser oder Stadtlofts liegen jährliche Staffelaufschläge oft zwischen 1,5% und 3% oder in fixen Beträgen von CHF 50 - 150 pro Monat, je nach Ausgangsmiete.
Büro‑ und Gewerbeflächen
Hier sind kräftigere Sprünge üblich, weil Mietverträge länger laufen und Bau‑ bzw. Ausbaukosten höher sind. Steigerungen von 3 % - 5% jährlich oder fixe Sprünge alle zwei Jahre (z. B. CHF 10 pro m²) sind gängig, besonders in Kernlagen von Zürich, Basel oder Genf.
Spezialfälle
Bei Projektentwicklungen mit hohem Leerstandsrisiko beginnen manche Eigentümer mit Einstiegsmieten bis zu 20% unter Marktwert und holen die Differenz in fünf‑ bis siebenjährigen Staffeln wieder auf.
Wichtig ist, dass jede Staffel markt‑ und kostengerecht begründet werden kann. Überrissene Schritte lassen sich bei Vertragsbeginn vor der Schlichtungsstelle anfechten.
Für Mieter lohnt sich eine Gegenrechnung: Wie entwickeln sich der Referenzzins und LIK realistisch? Ist das Objekt standortabhängig einem Mietrückgang ausgesetzt? Vermieter wiederum sollten prüfen, ob die Staffel mit ihrer Rendite‑ und Kapitaldienstplanung harmoniert.
Die Staffelmiete ist keine Lösung für jede Situation, aber ein wirksames Instrument, um Risiken zwischen den Vertragsparteien fair zu verteilen. Wer als Firmengründer kurzfristig Liquidität benötigt oder als Eigentümer einen Neubau über die Zeit rentabilisieren will, profitiert von der Transparenz der Staffeln. Entscheidend ist, dass die Stufen marktgerecht, juristisch einwandfrei und finanziell tragbar sind.
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